Im Herbst erstrahlt die Natur in ihrer Farbpracht. Sträucher und Bäume leuchten in goldenen und roten Tönen. Was so hübsch ausschaut, bedeutet für den Hobbygärtner viel Arbeit. Denn vor allem auf dem Rasen sollte das Laub nicht liegen bleiben, da ansonsten im Frühling gelbe Stellen drohen. Neben dem Rasen im Garten ist ebenso auf öffentlichen Gehwegen der Belag aufgrund von Rutschgefahr regelmäßig zu räumen.
Hauseigentümer hat Laub zu beseitigen
In erster Linie ist der Grundstücks- oder Hausbesitzer verantwortlich. Wenn das Gebäude von Mietern bewohnt wird, delegiert der Eigentümer dies oft über den Mietvertrag weiter. Doch selbst Passanten haben ein bestimmtes Maß an Selbstverantwortung. Wem auffällt, dass das Laub auf dem Weg liegt, der hat sich entsprechend vorsichtig zu verhalten. Egal, ob die Blätter vom eigenen Baum oder dem des Nachbarn gefallen sind, das Laub ist vom entsprechenden Gehsteig unabhängig hiervon zu kehren.